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24.06.2008 Fehlerstromschutzschalter im Rechenzentrum?!
Seit Juni 2007 ist die neue DIN VDE 0100 Teil 410 in Kraft. Dort wird gefordert, dass zukünftig eine Absicherung aller vom Laien bedienbaren Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter vorzusehen ist. Danach müssen alle Steckdosen bis 20 A Nenn- bzw. Bemessungsstrom, die man im Innenbereich errichtet, mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA geschützt werden. Von dieser Forderung gibt es Ausnahmen, d.h. es gibt Fälle, in denen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) nicht gefordert sind. Ausnahme: Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden. Die dazugehörige Anmerkung grenzt diese Ausnahme weiter ein: "Dieses gilt z.B. für Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig überwacht werden. Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften in Stand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, das dadurch Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können." Als messtechnische Maßnahme sieht das zuständige Unterkomitee der DKE den Einsatz einer Differenzstromüberwachungseinrichtung (RCM) an. Mit dem FI werden in der Regel Brände bei unvollständigen Kurzschlüssen gegen Masse verhindert. Aus diesem Grund hat der VdS für feuergefährdete Betriebsstätten, zu denen auch Rechenzentren und EDV-Bereiche gehören, den FI zur Pflicht gemacht. Denn auch im Rechenzentrum gilt der Grundsatz: "Besser Abschalten als Abbrennen." Gern stehen wir Ihnen mit entsprechenden Konzepten und Lösungen zur Verfügung.
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